Das Jedermannsrecht beinhaltet nicht die Fischerei. Stattdessen gehört das Fischereirecht in privaten Gewässern dem Grundbesitzer. Um in Seen und Fließgewässern fischen zu dürfen, muss man deswegen eine Angelerlaubnis für den jeweiligen Fischgrund erwerben. Derjenige, der angelt, ist außerdem dazu verpflichtet,die Regeln, die in dem jeweiligen Gewässer gelten, zu kennen.

Das Brechen des Fischereigesetzes und der dazugehörigen Vorschriften kann allgemein angeklagt werden. Wer gegen das Fischereigesetz verstößt kann zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt werden. Beim Gesetzesbruch können Fischereiausrüstungen beschlagnahmt werden. Dies kann auch für weitere Ausrüstungen wie z.B. Boote gelten.

Kontrollgebühren

Eine Fischereivereinigung kann von Anglern, die das Fischereirecht haben, aber gegen die örtlichen Regeln der Vereinigung verstoßen, Kontrollgebühren verlangen. Diese Gebühr wurde 2011 eingeführt, als das Gesetz (1981:533) über Fischereibezirke modernisiert wurde (SFS 2010:1874).

Wenn jemand gegen die Regeln der Fischereivereinigungen verstößt, können Kontrolleure eine Zahlungsaufforderung erlassen, die über Inkasso-Unternehmen und im schlimmsten Fall über Eintreiber eingetrieben werden können. Kontrollgebühren dürfen nur von Fischereivereinigungen verlangt werden, nicht von anderen Fischereirechtanbietern. Die Gebühr gilt nicht für Fischerei ohne Erlaubnis, oder Fischerei, bei der der Fischer gegen die Mündigkeitsvorschriften des Fischereigesetzes verstößt.

Fließgewässern ist diese Verwaltungsform sehr erfolgreich.

Fischereibezirke werden von einer Fischereivereinigung verwaltet. Der Bezirk beinhaltet die geographische Einheit. Die Vereinigung besteht aus sämtlichen Fischereirechtsbesitzern innerhalb des Bezirks. Fischgründe zählen als drittgrößte Ressource des ländlichen Raums, nach Wäldern und Ackerbau.

Die meisten Grundstücke umfassen relativ kleine Fischereirechte, die nur für einen Teil eines Sees oder Fließgewässers gelten. Deswegen ist die einzige Möglichkeit, sinnvoll Fischschutz zu betreiben und Angelerlaubnisse zu verkaufen und dadurch Geld zu verdienen, mit anderen Fischereirechtsbesitzern zusammenzuarbeiten.

 

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