Über angelerlaubnis und fischereirecht in Schweden
Das Fischereirecht in Schwedens Seen und Fließgewässern gehört jeweils dem jeweiligen Grundbesitzer. Um die Erlaubnis zum Angeln zu erhalten, benötigt man eine Angelerlaubnis. Diese ist ein persönliches Übereinkommen zwischen Ihnen und dem Besitzer des Fischereirechts, welches Ihnen für eine bestimmte Zeitspanne in einem bestimmten Gebiet das Recht zum Angeln gibt. Wenn nicht anders angegeben, ist eine Angelerlaubnis ein persönliches Dokument und sie müssen sich im Fall einer Kontrolle ausweisen müssen. Lesen Sie zuerst die Broschüre "Angeln in Schweden" (PDF), es ist ein sehr guter Anfang!