Es gibt ca. 2000 Fischereibezirke in Schweden. Die meisten von ihnen wurden nach 1981 gegründet, als ein neues Gesetz verabschiedet wurde, das an die moderne Fischereiverwaltung angepasst war. In Binnenseen und Fließgewässern ist diese Verwaltungsform sehr erfolgreich. Fischereibezirke werden von einer Fischereivereinigung verwaltet. Der Bezirk beinhaltet die geographische Einheit. Die Vereinigung besteht aus sämtlichen Fischereirechtsbesitzern innerhalb des Bezirks. Fischgründe zählen als drittgrößte Ressource des ländlichen Raums, nach Wäldern und Ackerbau.
Die meisten Grundstücke umfassen relativ kleine Fischereirechte, die nur für einen Teil eines Sees oder Fließgewässers gelten. Deswegen ist die einzige Möglichkeit, sinnvoll Fischschutz zu betreiben und Angelerlaubnisse zu verkaufen und dadurch Geld zu verdienen, mit anderen Fischereirechtsbesitzern zusammenzuarbeiten.
Kontrollgebühren
Eine Fischereivereinigung kann von Anglern, die das Fischereirecht haben, aber gegen die örtlichen Regeln der Vereinigung verstoßen, Kontrollgebühren verlangen. Diese Gebühr wurde 2011 eingeführt, als das Gesetz (1981:533) über Fischereibezirke modernisiert wurde (SFS 2010:1874).
Kontrollgebühren sind ein neues Mittel, die Fischschutzregeln und eine zweckmäßige Verwaltung aufrechtzuerhalten. Eine Vereinigung kann nun ihre Regeln in noch höherem Grad als zuvor an die örtlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse anpassen und maßschneidern. Laichbuchten und Zuchtgebiete können geschützt werden, der Fang kann eingeschränkt werden und die Fischpopulation kann für eine langfristig nachhaltige Fischerei angepasst werden.
Durch Kontrollgebühren können Regelverstöße effektiv und reibungslos geahndet werden. Wenn jemand gegen die Regeln der Fischereivereinigungen verstößt, können Kontrolleure eine Zahlungsaufforderung erlassen, die über Inkasso-Unternehmen und im schlimmsten Fall über Eintreiber eingetrieben werden können. Kontrollgebühren dürfen nur von Fischereivereinigungen verlangt werden, nicht von anderen Fischereirechtanbietern. Die Gebühr gilt nicht für Fischerei ohne Erlaubnis, oder Fischerei, bei der der Fischer gegen die Mündigkeitsvorschriften des Fischereigesetzes verstößt. Solche Gesetzesverstöße werden stattdessen, wie schon zuvor, bei der Polizei angezeigt.
Mehr Informationen
- Gesetz (1981:533) über Fischereibezirke (www.svenskafiskeregler.se)
- Verfassung der Meer- und Gewässerbehörde: Vorschriften der Fischereibehörde (FIFS 1982:3) über Fischereibezirke (www.svenskafiskeregler.se)
- Fischressourcen fangen – ein Studienbuch über die lokale Entwicklung von Fischgründen und geringem Angeltourismus (Schwedisches Fischgrundbesitzerverbot/Haushaltsgesellschaft)
- Meer- und Gewässerbehörde, www.havochvatten.se
- Landwirtschaftsbehörde, www.jordbruksverket.se
- Landesregierungen, www.lansstyrelsen.se
- Landesvermessungsamt, www.lantmateriet.se
- Verbund Schwedischer Fischgrundbesitzer, www.vattenagarna.se