Användarmeny


1. Produktauswahl
 
 
2. Mehr ...
 

3. Warenkorb
 

4. Kasse
 

5. Kassenbon
 

Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Eckerö Torp fiskevatten (€20/Stück)

ID: 3912

Wochenkarte / Eckerö Torp fiskelag

Ausgestellt von Eckerö Torp fiskelag in Zusammenarbeit mit iFiske.ax
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: €20 (EUR, inkl. 25.50% MwSt.)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 6 Apr 2025)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
Email
SMS Nachricht?
 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemeine Angelregeln des Landskapet Åland

Allgemeine Regeln

  • Auf öffentlichen Gewässern hat jeder in den nordischen Ländern das Recht, für den Eigenbedarf zu fischen
  • In der Gemeinde, in der Sie registriert sind, ist das Angeln kostenlos
  • Auf privaten und gemeinschaftlich genutzten Gewässern ist die Genehmigung des Gewässereigentümers erforderlich, teilweise durch den Verkauf von Angelscheinen
  • Von 15.4 bis 15.6 ist das Spinnfischen und andere Angeln mit der Schleppe vom Ufer aus verboten.
  • Man sollte nicht in der Nähe des bewohnten Strandes, des Bootsanlegers oder der Ausrüstung anderer angeln
  • Der Fang minderwertiger Fische ist verboten. Untergroße Fische sind Individuen der unten aufgeführten Arten, die kleiner sind als die vorherrschenden Mindestmaße.

Mindestmaße

Der Fang minderwertiger Fische muss vermieden werden. Auf Åland gelten folgende Mindestmaßnahmen:

  • Lachs 60 cm
  • Meerforelle 50 cm
  • Hecht, mit Unterstützung des Landesregierungsbeschlusses, 55 cm
  • Höhe 37 cm
  • Brasse 42 cm
  • Sieb 35 cm

Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische müssen sofort freigelassen werden.

Für Flusskrebse gilt eine Mindestlänge von 10 cm, gemessen von der Spitze des Stirnschildes bis zur Hinterkante des Mittellappens des umgeschlagenen Schwanzes.

Minderwertige Fische oder Krebse dürfen nicht gelagert, transportiert, verkauft, gekauft oder gegen Bezahlung abgegeben werden.

Illegale Fischerei und Überwachung

Wer unerlaubt in fremden Gewässern fischt, begeht illegalen Fischfang bzw. sogenannte Wilderei. Da die Fischereirechte beim Eigentümer des Gewässers liegen, ist er auch für die Überwachung etwaiger illegaler Fischerei verantwortlich. Im Fischereigesetz § 75 und § 76 sind Bestimmungen zur Überwachung und zum Umgang mit Gütern enthalten. Wer illegalen Fischfang melden möchte, muss sich an die Polizei wenden.

Illegale Fischerei

Unter illegaler Fischerei versteht man Fischereitätigkeiten, bei denen gegen die in der Fischereigesetzgebung festgelegten Bestimmungen verstoßen wird, beispielsweise gegen Friedenszeiten, Mindestgrößen und unerlaubte Fanggeräte. Der illegale Fischfang wird von den Behörden überwacht.

Friedenszeiten

Auf Åland gelten folgende Friedenszeiten:

  • Krebs 1,9 – 20,7 at 20.00
  • Gös, mit Unterstützung des Beschlusses der Landesregierung, 1,6 – 30,6

Während der Schutzfrist ist es verboten, geschützte Fische oder Krebse zu fischen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zu kaufen oder gegen Bezahlung anzubieten.

Zulässige und verbotene Ausrüstung und Fangmethoden

Wenn Angeln nicht verwendet werden darf:

  • Sprengstoffe, Schusswaffen, giftige oder betäubende Substanzen oder elektrischer Strom
  • Nur auf der Grundlage schädlicher Werkzeuge, wie z. B. Lichter
  • Engeres Garn als in § 17 Angelgesetz vorgeschrieben
  • Gegenstände, die dazu dienen, den Fisch in das Fanggerät zu scheuchen, mit Ausnahme der in § 16 LL zum Angeln genannten Gegenstände
  • Licht, um die Fische anzulocken
  • Treibgarn

Der Einsatz von Fischernetzen oder Reusen für Lachse und Meerforellen ist nur mit Genehmigung der Landesregierung gestattet.

In der Zeit von einschließlich 15.4 bis einschließlich 15.6 ist das Spinnfischen und andere Schleppangeln im Salzsee (Meer) vom Strand aus verboten.

Im Landesfischereigesetz, §§ 17 - 19, sind der zulässige Mindestknotenabstand und weitere Abstände in Fanggeräten festgelegt, die zum Angeln verwendet werden dürfen.

 Ihr Warenkorb ist leer.
Välj språk SvenskaSelect language EnglishSprache auswählen DeutschValitse kieli Suomi