Allgemeine Angelregeln des Landskapet Åland
Der Fang minderwertiger Fische muss vermieden werden. Auf Åland gelten folgende Mindestmaßnahmen:
Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische müssen sofort freigelassen werden.
Für Flusskrebse gilt eine Mindestlänge von 10 cm, gemessen von der Spitze des Stirnschildes bis zur Hinterkante des Mittellappens des umgeschlagenen Schwanzes.
Minderwertige Fische oder Krebse dürfen nicht gelagert, transportiert, verkauft, gekauft oder gegen Bezahlung abgegeben werden.
Wer unerlaubt in fremden Gewässern fischt, begeht illegalen Fischfang bzw. sogenannte Wilderei. Da die Fischereirechte beim Eigentümer des Gewässers liegen, ist er auch für die Überwachung etwaiger illegaler Fischerei verantwortlich. Im Fischereigesetz § 75 und § 76 sind Bestimmungen zur Überwachung und zum Umgang mit Gütern enthalten. Wer illegalen Fischfang melden möchte, muss sich an die Polizei wenden.
Unter illegaler Fischerei versteht man Fischereitätigkeiten, bei denen gegen die in der Fischereigesetzgebung festgelegten Bestimmungen verstoßen wird, beispielsweise gegen Friedenszeiten, Mindestgrößen und unerlaubte Fanggeräte. Der illegale Fischfang wird von den Behörden überwacht.
Auf Åland gelten folgende Friedenszeiten:
Während der Schutzfrist ist es verboten, geschützte Fische oder Krebse zu fischen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zu kaufen oder gegen Bezahlung anzubieten.
Wenn Angeln nicht verwendet werden darf:
Der Einsatz von Fischernetzen oder Reusen für Lachse und Meerforellen ist nur mit Genehmigung der Landesregierung gestattet.
In der Zeit von einschließlich 15.4 bis einschließlich 15.6 ist das Spinnfischen und andere Schleppangeln im Salzsee (Meer) vom Strand aus verboten.
Im Landesfischereigesetz, §§ 17 - 19, sind der zulässige Mindestknotenabstand und weitere Abstände in Fanggeräten festgelegt, die zum Angeln verwendet werden dürfen.